Bestimmte AriZona-Fruchtsnacks werden fälschlicherweise als Konservierungsmittel beworben
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Bestimmte AriZona-Fruchtsnacks werden fälschlicherweise als Konservierungsmittel beworben

Apr 30, 2023

von Kelsey McCroskey

Eingereicht: 30. Mai 2023 ◆§ 3:23-cv-00998-RBM-BLM

In einer Sammelklage wird behauptet, Arizona Beverages USA habe Verbraucher durch die Vermarktung bestimmter Fruchtsnacks als frei von Konservierungsstoffen in die Irre geführt, obwohl die Produkte tatsächlich Zitronensäure, einen künstlichen Zusatzstoff, enthielten.

Arizona Beverages USA LLC

Kalifornischer Geschäfts- und Berufskodex, kalifornisches Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, kalifornisches Gesetz über Verbraucherrechtsbehelfe

Kalifornien

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In einer vorgeschlagenen Sammelklage wird behauptet, Arizona Beverages USA habe Verbraucher durch die Vermarktung bestimmter Fruchtsnacks als frei von Konservierungsstoffen in die Irre geführt, obwohl die Produkte tatsächlich Zitronensäure, einen künstlichen Zusatzstoff, enthielten.

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In der 20-seitigen Klageschrift heißt es, dass AriZona Fruit Snacks, AriZona Green Tea Fruit Snacks und AriZona Arnold Palmer Half & Half Fruit Snacks trotz der Behauptung auf dem Etikett, dass die Produkte „keine Konservierungsstoffe“ enthalten, in Wahrheit jeweils das Konservierungsmittel Zitronensäure enthalten . Die Falschdarstellungen spiegeln sich auch in den Produktlisten auf Amazon.com wider, so die Klageschrift.

Dem Fall zufolge identifiziert die US-amerikanische Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde Zitronensäure eindeutig als Konservierungsmittel – also als eine Chemikalie, die Lebensmitteln zugesetzt wird, um den Verderb zu verhindern oder zu verzögern. Laut Gesetz, heißt es in der Beschwerde, muss ein Lebensmittelprodukt, das Konservierungsstoffe enthält, den Namen der Zutat und ihre Funktion deutlich offenlegen, beispielsweise „um den Geschmack zu schützen“ oder „um den Verderb zu verzögern“.

Trotz dieser Kennzeichnungsstandards enthielten die Etiketten der fraglichen Produkte „keine der erforderlichen Angaben“ in Bezug auf die Verwendung von Konservierungsmitteln, heißt es in der Klageschrift.

„Während Zitronensäure natürlicherweise in Früchten wie Zitronen und Orangen vorkommt, wird die von der Lebensmittelindustrie verwendete Zitronensäure allgemein auf synthetischen, chemischen Wegen hergestellt. Diese schwache Säure wird seit mehr als einem Jahrhundert als Zusatz in verarbeiteten Lebensmitteln verwendet.“ ein Konservierungsmittel.

Wie es in der Klageschrift heißt, steigt die Nachfrage nach Lebensmitteln, die rein natürlich, unverarbeitet oder frei von Konservierungsmitteln und künstlichen Zusatzstoffen sind. In der Klage wird vorgeworfen, dass die konservierungsmittelfreien Darstellungen der Fruchtsnacks darauf abzielen, „aus der Vorliebe der Verbraucher“ für Artikel mit weniger synthetischen Inhaltsstoffen Kapital zu schlagen.

Der Kläger, ein Einwohner Kaliforniens, bestellte im Februar 2023 die AriZona-Fruchtsnacks bei Amazon.com und wurde aufgrund der Darstellungen auf dem Etikett zu der Annahme verleitet, dass sie keine Konservierungsstoffe enthielten, heißt es in dem Fall. Der Beschwerde zufolge hätte der Mann für die Produkte nicht so viel bezahlt oder sie überhaupt nicht gekauft, wenn er gewusst hätte, dass sie das übliche Konservierungsmittel Zitronensäure enthielten.

Die Klage zielt darauf ab, jeden mit Wohnsitz in Kalifornien zu vertreten, der seit dem 30. Mai 2019 zu irgendeinem Zeitpunkt AriZona Fruit Snacks, AriZona Green Tea Fruit Snacks und/oder AriZona Arnold Palmer Half & Half Fruit Snacks gekauft hat.

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Kelsey arbeitet hauptsächlich im Newswire von ClassAction.org und berichtet über Fälle, sobald diese eintreten.

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